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Klaus Zapf

Tel.: 0781/43370-67

Michael Pfeiffer

Tel.: 0781/43370-68

Ausbildung im Rettungsdienst

Die Mitarbeit in einem modernen Rettungsdienst fordert mit den mittlerweile vielen unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten unterschiedliche Qualifikationen. Nur so ist es möglich, auf die unterschiedlichsten Situationen zum Wohle der Patienten zu reagieren. Dadurch entstehen unterschiedliche Ausbildungen und Zusatzqualifikationen im Rettungsdienst. Hauptsächlich werden die Einsatzkräfte im Rettungsdienst in Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäter unterschieden. Weiterhin gibt es noch verschiedene Zusatzqualifikationen, für deren Weiterbildung die Ausbildung zum Rettungsassistenten/Notfallsanitäter Vorraussetzung ist.

Rettungshelfer (RH)

Die Qualifizierung zum Rettungshelfer umfasst 240 Stunden. Man könnte es als Grundausbildung ansehen, mit der man befähigt wird, als Teamkollege im Krankentransport eingesetzt zu werden.
In Baden-Württemberg dürfen Rettungshelfer auf einem Krankenwagen eingesetzt werden.

Rettungssanitäter (RS)

Die Qualifizierung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden. Zu den Ausbildungsinhalten gehören: Allgemeine medizinische Grundlagen, allgemeine Notfallmedizin, spezielle Krankheitslehre und spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik sowie Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.
Rettungssanitäter/in ist keine staatlich geschützte Berufsbezeichnung, wird aber von den am Rettungsdienst beteiligten Firmen, Organisationen und Behörden jedoch anerkannt. Rettungssanitäter werden hauptsächlich im Krankentransport, aber auch als Teamkollege, an der Seite eines Rettungsassistenten/Notfallsanitäter, in der Notfallrettung eingesetzt.

Notfallsanitäter (NFS)

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter umfasst 1920 Stunden Theorie, 1960 Stunden Praxis und 720 Stunden in der Klinik.
Die Ausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) findet an staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt.
Die praktische Ausbildung findet an anerkannten Lehrrettungswachen sowie an geeigneten Kliniken statt.

Zusatzqualifikationen

Nach der Ausbildung zum Notfallsanitäter, gibt es noch verschiedene Möglichkeiten sich zusätzlich je nach persönlichen Eigenschaften weiterzubilden. In den einzelnen Fachressorts Aus- und Weiterbildung, Leitstelle, Hygiene oder Einsatztaktik gibt es verschiedene Zusatzqualifikationen, die wir unter Personal im Rettungsdienst näher beschreiben.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung

oder

  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Lehrrettungswache

Der Ausbildungsbereich der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH ist für die Schulung, Ausbildung und Weiterbildung von Fachpersonal für den Rettungsdienst zuständig. Grundlage hierfür ist die Genehmigung des Landes Baden-Württemberg zum Betrieb einer Lehrrettungswache. Ziel und Aufgabe der Lehrrettungswache ist es, jungen Rettungsdienstmitarbeitern eine praxisnahe notfallmedizinische Ausbildung zu garantieren. Durch die ständigen Weiterentwicklungen der Notfallmedizin entsteht ein zusätzlicher Aus- und Fortbildungsbedarf. Fortbildungsangebote für alle Mitarbeiter der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH sind daher für uns selbstverständlich.

Als staatlich anerkannte Lehrrettungswache entspricht die Rettungswache Offenburg den gesetzlichen Vorgaben zur Ausbildung. Sie verfügt über großzügige Ausbildungsräumlichkeiten, Übungsmaterial und modernste Präsentationsmedien.

Unsere Auszubildenden und Praktikanten werden durch mehrere Praxisanleiter, während Ihrer Ausbildung begeleitet.

Als Grundlage für die praxisorientierte Ausbildung dient die tägliche Arbeit in der Notfallrettung und im Krankentransport. Unsere Praxisanleiter stehen hierbei mit "Rat und Tat" zur Seite. Theoretische Unterweisungen in Verbindung mit Praxistraining haben sich bei uns bewährt.

Durch in Kraft treten des Notfallsanitäter Gesetzes wurde ein neuer Ausbildungsberuf im Rettungsdienst geschaffen. Es bildet die Grundlage für eine kompetente Ausbildung. Nach diesem Gesetz haben Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einen festen Platz als Fachpersonal auf Einsatzfahrzeugen in der Notfallrettung. Dabei sind sie im Rettungsteam Partner der Ärzte und anderer Fachkräfte. Teamorientierte Leistungen mit nur einem Ziel: Der professionellen Hilfe bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen.

Die Ausbildung zum /zur Notfallsanitäter/in beruht auf drei Säulen:

  • dem schulischen Teil an der Landesrettungsschule: Theoretische Grundlagen und erste praktische Fähigkeiten werden hier vermittelt.
  • dem klinischen Teil: In den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin wird das erworbene Wissen umgesetzt.
  • zwischen den theoretischen Blöcken an der Landesschule komplettieren praktische Einsätze auf den Rettungswachen sowie Klinikpraktika die dreijährige Ausbildung.

Die Ausbildung wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Inhalte der Ausbildung sind die Bereiche Biologie, Physik, Chemie und Biochemie. Anatomische und physiologische Grundlagen, Krankheitslehre und Diagnostik. Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, sowie Kinderheilkunde, Augen-/Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Krisenintervention. Vergiftungskunde, Hygiene und Infektionslehre sowie Pharmazie. Hinzu kommen Funk- und Fernmeldetechnik, Sicherheitskunde, technische Rettung, Feuerbekämpfung und Einsatzmanagement.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.