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Krankentransport

Krankentransport anfordern!

Tel: 0781/19222

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn der Krankentransport im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischen Gründen notwendig ist, vom Arzt verordnet - und durch die Krankenkasse im Vorfeld genehmigt wurde. Die Entscheidung, ob ein Krankentransport aus medizinischen Gründen notwendig ist, trifft der beauftragende Arzt.

Krankentransport

Gegenstand des Krankentransportes ist es, Nicht-Notfallpatienten unter fachgerechter Betreuung z.B. von oder zur Behandlung in eine Arztpraxis, zum oder aus dem stationären, bzw. ambulanten Krankenhausaufenthalt oder von oder zur Rehabilitation zu befördern. Zum Einsatz im Krankentransport kommen Krankentransportwagen. Der Krankentransport ist disponibel, das heißt, eine zeitliche Vorgabe, wie die Hilfsfrist bei der Notfallrettung, ist nicht gegeben. Daher ist es möglich, dass mit Wartezeiten gerechnet werden muss.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung erfolgt im Regelfall nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Krankentransportwagen (KTW)

Ein Krankentransportwagen ist ein Transportfahrzeug welches für nicht-akut erkrankte eingesetzt wird, Keinesfalls eignet es sich zum Einsatz in der Notfallrettung. Der Transportauftrag bezieht sich ausschließlich auf den Patiententransport. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist es nicht möglich Gepäckstücke (TVs, Radios usw.), mit Ausnahme einer auf das Notwendigste beschränkten Grundausstattung mitzunehmen.