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  • Schutz der zivilen Infrastruktur

    8. Schutz der zivilen Infrastruktur Alle nicht militärischen Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP I).…

  • Behandlung von internierten Personen

    7. Behandlung von internierten Personen Kriegsparteien und neutrale Staaten haben die Möglichkeit, Personen aus Staaten, die am Konflikt beteiligt sind in Lagern zu internieren. (Art. 41; 78; 79 GA…

  • Wie müssen Journalisten geschützt werden?

    6. Wie müssen Journalisten geschützt werden? Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie…

  • Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln?

    5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln? Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des Landes…

  • Wie sind Kinder zu behandeln?

    4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem…

  • Wie sind Frauen zu behandeln?

    3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II;  Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…

  • Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung

    2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche Behandlung gerechtfertigte…

  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

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